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Die Bundeswahlbehörde ermittelthat auf Grund der Berichte der Landeswahlbehörden in der im § 14 Abs. 1 angegebenen Weise das Gesamtergebnis der Volksbefragung im Bundesgebiet zu ermitteln und verlautbart das Ergebnis, gegliedert nach Landeswahlkreisen, auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung”Internet zu verlautbaren.
Die Bundeswahlbehörde ermittelthat auf Grund der Berichte der Landeswahlbehörden in der im § 14 Abs. 1 angegebenen Weise das Gesamtergebnis der Volksbefragung im Bundesgebiet zu ermitteln und verlautbart das Ergebnis, gegliedert nach Landeswahlkreisen, auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung”Internet zu verlautbaren.