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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Absender haftet durch ein Jahr, vom Tag der Aufgabe der Sendung an, für nichtentrichtete Postgebühren sowie für Beträge, welche die Post im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beförderung für den Absender ausgelegt hat. Die Post ist berechtigt, die Sendung zurückzubehalten und durch öffentliche Versteigerungen zu verwerten, wenn die Zahlung der auf der Sendung lastenden Gebühren oder Auslagen vom Absender oder vom Empfänger verweigert wird.
Der Absender haftet durch ein Jahr, vom Tag der Aufgabe der Sendung an, für nichtentrichtete Postgebühren sowie für Beträge, welche die Post im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Beförderung für den Absender ausgelegt hat. Die Post ist berechtigt, die Sendung zurückzubehalten und durch öffentliche Versteigerungen zu verwerten, wenn die Zahlung der auf der Sendung lastenden Gebühren oder Auslagen vom Absender oder vom Empfänger verweigert wird.