Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Beförderungseinrichtungen der Post dürfen durch keine wie immer gearteten exekutionsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Zwangsmaßnahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entzogen werden, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich anderes bestimmt ist oder im Zuge eines strafgerichtlichen Verfahrens anderes angeordnet wird.
Die Beförderungseinrichtungen der Post dürfen durch keine wie immer gearteten exekutionsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Zwangsmaßnahmen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entzogen werden, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich anderes bestimmt ist oder im Zuge eines strafgerichtlichen Verfahrens anderes angeordnet wird.