Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Postsendungen, die im Gewahrsam der Post sind, dürfen keinen wie immer gearteten exekutionsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen werden, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich anderes bestimmt ist. Die Post ist berechtigt, Postsendungen zu öffnen, wenn ihre Abgabe oder sonstige ordnungsgemäße Behandlung nur dadurch möglich ist.
Postsendungen, die im Gewahrsam der Post sind, dürfen keinen wie immer gearteten exekutionsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen werden, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich anderes bestimmt ist. Die Post ist berechtigt, Postsendungen zu öffnen, wenn ihre Abgabe oder sonstige ordnungsgemäße Behandlung nur dadurch möglich ist.