§ 4 PostG (weggefallen)

Postgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
§ 4 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Postbetrieb

Die der Post übertragenen Beförderungsleistungen haben in Unterordnung unter die örtlich zuständige Post- und Telegraphendirektion und die Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung die Postämter und die Poststellen zu erbringen.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.03.1981 bis 31.12.1997
§ 4 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Postbetrieb

Die der Post übertragenen Beförderungsleistungen haben in Unterordnung unter die örtlich zuständige Post- und Telegraphendirektion und die Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung die Postämter und die Poststellen zu erbringen.

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