§ 3 PostG (weggefallen)

Postgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
§ 3 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Verfahren vor den Postbehörden

Im Verfahren vor den Postbehörden sind das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und Verwaltungsstrafgesetz 1991 anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.1997
§ 3 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Verfahren vor den Postbehörden

Im Verfahren vor den Postbehörden sind das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und Verwaltungsstrafgesetz 1991 anzuwenden.

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