§ 1 PostG (weggefallen)

Postgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 PostG. Post

(1weggefallen) Post im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA)seit 01.01.1998 weggefallen. Die PTA besorgt die in diesem Bundesgesetz geregelten betrieblichen Angelegenheiten des Postwesens.

(2) Die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen entstehenden Rechtsbeziehungen der Post zu ihren Kunden sind privatrechtlicher Natur.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.1997
I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 PostG. Post

(1weggefallen) Post im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA)seit 01.01.1998 weggefallen. Die PTA besorgt die in diesem Bundesgesetz geregelten betrieblichen Angelegenheiten des Postwesens.

(2) Die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen entstehenden Rechtsbeziehungen der Post zu ihren Kunden sind privatrechtlicher Natur.

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