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§ 1 PostG. Post
(1weggefallen) Post im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA)seit 01.01.1998 weggefallen. Die PTA besorgt die in diesem Bundesgesetz geregelten betrieblichen Angelegenheiten des Postwesens.
(2) Die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen entstehenden Rechtsbeziehungen der Post zu ihren Kunden sind privatrechtlicher Natur.
§ 1 PostG. Post
(1weggefallen) Post im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA)seit 01.01.1998 weggefallen. Die PTA besorgt die in diesem Bundesgesetz geregelten betrieblichen Angelegenheiten des Postwesens.
(2) Die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Postdienstleistungen entstehenden Rechtsbeziehungen der Post zu ihren Kunden sind privatrechtlicher Natur.