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(2) Im Fall einer Europäischen Genossenschaft, die durch Umwandlung gegründet werden soll, finden die für die umzuwandelnde Genossenschaft geltenden Bestimmungen über die Mitbestimmung der Dienstnehmer nach Maßgabe der1 §§ 276 bis 278 weiterhin Anwendung 275 LAG seit 31.12.2019 weggefallen. Verteilung der Sitze im Aufsichts- und Verwaltungsrat
(2) Im Fall einer Europäischen Genossenschaft, die durch Umwandlung gegründet werden soll, finden die für die umzuwandelnde Genossenschaft geltenden Bestimmungen über die Mitbestimmung der Dienstnehmer nach Maßgabe der1 §§ 276 bis 278 weiterhin Anwendung 275 LAG seit 31.12.2019 weggefallen. Verteilung der Sitze im Aufsichts- und Verwaltungsrat