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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Treten während der Tätigkeitsdauer des SCE-Betriebsrates solche Änderungen in der Struktur oder Dienstnehmerzahl der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe ein, dass sich die Zusammensetzung des SCE-Betriebsrates gemäß AbsArt. 1 ändern würde, so ist der SCE-Betriebsrat entsprechend neu zusammenzusetzen. § 246 Abs263 LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 5 ist anzuwenden.
(2) Treten während der Tätigkeitsdauer des SCE-Betriebsrates solche Änderungen in der Struktur oder Dienstnehmerzahl der Europäischen Genossenschaft, ihrer Tochtergesellschaften und Betriebe ein, dass sich die Zusammensetzung des SCE-Betriebsrates gemäß AbsArt. 1 ändern würde, so ist der SCE-Betriebsrat entsprechend neu zusammenzusetzen. § 246 Abs263 LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 5 ist anzuwenden.