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(2) Beschlüsse im Sinne des AbsArt. 1 sind dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen und erlangen erst mit der Verständigung Rechtswirksamkeit§ 217 LAG seit 31.12.2019 weggefallen.
(BGBl. Nr. 782/1974, Art. I Z 44)
(2) Beschlüsse im Sinne des AbsArt. 1 sind dem Betriebsinhaber umgehend mitzuteilen und erlangen erst mit der Verständigung Rechtswirksamkeit§ 217 LAG seit 31.12.2019 weggefallen.
(BGBl. Nr. 782/1974, Art. I Z 44)