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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Zustimmung des Betriebsrates gemäß AbsArt. 1 kann durch Entscheidung der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle ersetzt werden. Im übrigen gelten die §§ 55 Abs201a LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 2 und 202 Abs. 2 sinngemäß.
(3) Durch die Abs. 1 und 2 werden die sich aus § 201 ergebenden Zustimmungsrechte des Betriebsrates nicht berührt.
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(2) Die Zustimmung des Betriebsrates gemäß AbsArt. 1 kann durch Entscheidung der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle ersetzt werden. Im übrigen gelten die §§ 55 Abs201a LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 2 und 202 Abs. 2 sinngemäß.
(3) Durch die Abs. 1 und 2 werden die sich aus § 201 ergebenden Zustimmungsrechte des Betriebsrates nicht berührt.