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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Betriebsvereinbarungen in den Angelegenheiten des AbsArt. 1 können, soweit sie keine Vorschriften über ihre Geltungsdauer enthalten, von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. § 55 Abs201 LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 3 zweiter Satz ist nicht anzuwenden.
(BGBl. Nr. 782/1974, Art. I Z 44)
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(2) Betriebsvereinbarungen in den Angelegenheiten des AbsArt. 1 können, soweit sie keine Vorschriften über ihre Geltungsdauer enthalten, von jedem der Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. § 55 Abs201 LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 3 zweiter Satz ist nicht anzuwenden.
(BGBl. Nr. 782/1974, Art. I Z 44)