Art. 1 § 188 LAG (weggefallen)

Landarbeitsgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Auf die Geschäftsführung des Zentralbetriebsrates sind die §§ 171 AbsArt. 1 bis 4, 6 und 8, 172 bis 174, 175 Z 1 und 2 und 176 sinngemäß anzuwenden§ 188 LAG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 05.12.1987 bis 31.12.2019
Auf die Geschäftsführung des Zentralbetriebsrates sind die §§ 171 AbsArt. 1 bis 4, 6 und 8, 172 bis 174, 175 Z 1 und 2 und 176 sinngemäß anzuwenden§ 188 LAG seit 31.12.2019 weggefallen.

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