Art. 1 § 138 LAG (weggefallen)

Landarbeitsgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird unter besonderer Berücksichtigung des Fortbildungs- und Fachschulwesens durch ein besonderes Gesetz geregeltArt. 1 § 138 LAG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 19.07.1984 bis 31.12.2019
Die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird unter besonderer Berücksichtigung des Fortbildungs- und Fachschulwesens durch ein besonderes Gesetz geregeltArt. 1 § 138 LAG seit 31.12.2019 weggefallen.

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