Art. 1 § 107 LAG (weggefallen)

Landarbeitsgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Für die Durchführung der in denArt. 1 §§ 98 Abs 107 LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 3 und 98a Abs. 3 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gilt Abschnitt 5.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 08.07.2000 bis 31.12.2019
Für die Durchführung der in denArt. 1 §§ 98 Abs 107 LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 3 und 98a Abs. 3 der Land- und Forstwirtschaftsinspektion übertragenen Aufgaben und Befugnisse gilt Abschnitt 5.

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