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(2) Wenn weder Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt sind noch ein Betriebsrat errichtet ist, sind alle Dienstnehmer in allen in § 83a Abs84a LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 5 und 6 angeführten Angelegenheiten anzuhören und zu beteiligen.
(2) Wenn weder Sicherheitsvertrauenspersonen bestellt sind noch ein Betriebsrat errichtet ist, sind alle Dienstnehmer in allen in § 83a Abs84a LAG seit 31.12.2019 weggefallen. 5 und 6 angeführten Angelegenheiten anzuhören und zu beteiligen.