Art. 1 § 3 LAG (weggefallen)

Landarbeitsgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(Grundsatzbestimmung) (1) Von diesem Bundesgesetz sind unbeschadet des Abs. 2 ausgenommen:

1.

die folgenden familieneigenen Dienstnehmer:

a)

der Ehegatte,

b)

die Kinder und Kindeskinder,

c)

die Schwiegersöhne und Schwiegertöchter,

d)

die Eltern und Großeltern,

2.

der eingetragene Partner

des Dienstgebers, wenn sie mit ihm in Hausgemeinschaft leben und in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich in einem Dienstverhältnis beschäftigt sind.

(2) Auf Dienstnehmer nach AbsArt. 1 sind die §§ 13, 76 bis 94e, 109 bis 110 und die Abschnitte 5, 6 und 7 anzuwenden. Abweichend davon sind die §§ 93 bis 94d auf diese Dienstnehmer nicht anzuwenden, wenn der Dienstgeber keine sonstigen Dienstnehmer beschäftigt.

(3) Die §§ 26a bis 26u gelten sinngemäß auch für das Dienstverhältnis einer Frau, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/1811, Elternteil istLAG seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 16.01.2019 bis 31.12.2019
(Grundsatzbestimmung) (1) Von diesem Bundesgesetz sind unbeschadet des Abs. 2 ausgenommen:

1.

die folgenden familieneigenen Dienstnehmer:

a)

der Ehegatte,

b)

die Kinder und Kindeskinder,

c)

die Schwiegersöhne und Schwiegertöchter,

d)

die Eltern und Großeltern,

2.

der eingetragene Partner

des Dienstgebers, wenn sie mit ihm in Hausgemeinschaft leben und in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich in einem Dienstverhältnis beschäftigt sind.

(2) Auf Dienstnehmer nach AbsArt. 1 sind die §§ 13, 76 bis 94e, 109 bis 110 und die Abschnitte 5, 6 und 7 anzuwenden. Abweichend davon sind die §§ 93 bis 94d auf diese Dienstnehmer nicht anzuwenden, wenn der Dienstgeber keine sonstigen Dienstnehmer beschäftigt.

(3) Die §§ 26a bis 26u gelten sinngemäß auch für das Dienstverhältnis einer Frau, die gemäß § 144 Abs. 2 und 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, JGS Nr. 946/1811, Elternteil istLAG seit 31.12.2019 weggefallen.

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