§ 14 IWG (weggefallen)

Informationsweiterverwendungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.07.2022 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung sind betraut:

1.

hinsichtlich § 13 der Bundesminister für Justiz,

2.

hinsichtlich der Angelegenheiten, die nur den Wirkungsbereich eines Mitglieds der Bundesregierung betreffen, dieses und

3.

im Übrigen die Bundesregierung.

§ 14 IWG seit 27.07.2022 weggefallen.

Stand vor dem 27.07.2022

In Kraft vom 19.11.2005 bis 27.07.2022
Mit der Vollziehung sind betraut:

1.

hinsichtlich § 13 der Bundesminister für Justiz,

2.

hinsichtlich der Angelegenheiten, die nur den Wirkungsbereich eines Mitglieds der Bundesregierung betreffen, dieses und

3.

im Übrigen die Bundesregierung.

§ 14 IWG seit 27.07.2022 weggefallen.

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