§ 6 IKVO Inkrafttreten

Investitionskostenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2008 bis 31.12.9999

Inkrafttreten

 

§ 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie ist auch auf Investitionen anzuwenden, die ein Betreiber vor ihrem Inkrafttreten aufgewendet hat.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2008 bis 31.12.9999

Inkrafttreten

 

§ 6. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie ist auch auf Investitionen anzuwenden, die ein Betreiber vor ihrem Inkrafttreten aufgewendet hat.

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