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Legende:
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(Anm.: Abs. 23 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 128/2022)Anmerkung, Absatz 23, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 128 aus 2022,)
(Anm.: Abs. 23 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 128/2022)Anmerkung, Absatz 23, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 128 aus 2022,)