§ 93 GuKG (weggefallen)

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2016 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDie Ausbildung in der Pflegehilfe beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
    1. 1.Ziffer einsBerufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege
    2. 2.Ziffer 2Gesundheits- und Krankenpflege, einschließlich Pflege von alten Menschen, Palliativpflege und Hauskrankenpflege
    3. 3.Ziffer 3Hygiene und Infektionslehre
    4. 4.Ziffer 4Ernährung, Kranken- und Diätkost
    5. 5.Ziffer 5Grundzüge der Somatologie und Pathologie
    6. 6.Ziffer 6Grundzüge der Pharmakologie
    7. 7.Ziffer 7Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz
    8. 8.Ziffer 8Grundzüge der Mobilisation und Rehabilitation
    9. 9.Ziffer 9Betriebs- und Haushaltsführung
    10. 10.Ziffer 10Einführung in die Soziologie, Psychologie, Gerontologie und Sozialhygiene
    11. 11.Ziffer 11Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining
    12. 12.Ziffer 12Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens
    13. 13.Ziffer 13Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.
  2. (2)Absatz 2Im Rahmen der Ausbildung sind insbesondere die geriatrischen, gerontologischen und gerontopsychiatrischen Aspekte zu berücksichtigen.
§ 93 GuKG (weggefallen) seit 01.09.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2016

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.08.2016
  1. (1)Absatz einsDie Ausbildung in der Pflegehilfe beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
    1. 1.Ziffer einsBerufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege
    2. 2.Ziffer 2Gesundheits- und Krankenpflege, einschließlich Pflege von alten Menschen, Palliativpflege und Hauskrankenpflege
    3. 3.Ziffer 3Hygiene und Infektionslehre
    4. 4.Ziffer 4Ernährung, Kranken- und Diätkost
    5. 5.Ziffer 5Grundzüge der Somatologie und Pathologie
    6. 6.Ziffer 6Grundzüge der Pharmakologie
    7. 7.Ziffer 7Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz
    8. 8.Ziffer 8Grundzüge der Mobilisation und Rehabilitation
    9. 9.Ziffer 9Betriebs- und Haushaltsführung
    10. 10.Ziffer 10Einführung in die Soziologie, Psychologie, Gerontologie und Sozialhygiene
    11. 11.Ziffer 11Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining
    12. 12.Ziffer 12Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens
    13. 13.Ziffer 13Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.
  2. (2)Absatz 2Im Rahmen der Ausbildung sind insbesondere die geriatrischen, gerontologischen und gerontopsychiatrischen Aspekte zu berücksichtigen.
§ 93 GuKG (weggefallen) seit 01.09.2016 weggefallen.

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