§ 93 GuKG (weggefallen)

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2016 bis 31.12.9999
§ 93 GuKG (1weggefallen) Die Ausbildung in der Pflegehilfe beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:

1.

Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege

2.

Gesundheits- und Krankenpflege, einschließlich Pflege von alten Menschen, Palliativpflege und Hauskrankenpflege

3.

Hygiene und Infektionslehre

4.

Ernährung, Kranken- und Diätkost

5.

Grundzüge der Somatologie und Pathologie

6.

Grundzüge der Pharmakologie

7.

Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz

8.

Grundzüge der Mobilisation und Rehabilitation

9.

Betriebs- und Haushaltsführung

10.

Einführung in die Soziologie, Psychologie, Gerontologie und Sozialhygiene

11.

Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining

12.

Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens

13.

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.

(2) Im Rahmen der Ausbildung sind insbesondere die geriatrischen, gerontologischen und gerontopsychiatrischen Aspekte zu berücksichtigenseit 01.09.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2016

In Kraft vom 01.09.1997 bis 31.08.2016
§ 93 GuKG (1weggefallen) Die Ausbildung in der Pflegehilfe beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:

1.

Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege

2.

Gesundheits- und Krankenpflege, einschließlich Pflege von alten Menschen, Palliativpflege und Hauskrankenpflege

3.

Hygiene und Infektionslehre

4.

Ernährung, Kranken- und Diätkost

5.

Grundzüge der Somatologie und Pathologie

6.

Grundzüge der Pharmakologie

7.

Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz

8.

Grundzüge der Mobilisation und Rehabilitation

9.

Betriebs- und Haushaltsführung

10.

Einführung in die Soziologie, Psychologie, Gerontologie und Sozialhygiene

11.

Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining

12.

Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens

13.

Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.

(2) Im Rahmen der Ausbildung sind insbesondere die geriatrischen, gerontologischen und gerontopsychiatrischen Aspekte zu berücksichtigenseit 01.09.2016 weggefallen.

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