§ 80 GuKG (weggefallen)

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
Personen, die die Diplomprüfung mit Erfolg abgelegt haben, ist ein Diplom, in dem die Berufsbezeichnung „Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin§ 80 GuKG (Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegeweggefallen)“/„Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege)“ anzuführen ist, auszustellen seit 01.01.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 25.04.2017 bis 31.12.2017
Personen, die die Diplomprüfung mit Erfolg abgelegt haben, ist ein Diplom, in dem die Berufsbezeichnung „Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin§ 80 GuKG (Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflegeweggefallen)“/„Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger (Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege)“ anzuführen ist, auszustellen seit 01.01.2018 weggefallen.

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