EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz (EU-VStVG) Fundstelle

EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2008 bis 31.12.9999

Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG)
StF: BGBl. I Nr. 3/2008 (NR: GP XXIII RV 46 AB 373 S. 41. BR: AB 7837 S. 751.)

Änderung

BGBl. I Nr. 33/2013 (NR: GP XXIV RV 2009 AB 2112 S. 187. BR: 8882 AB 8891 S. 817.)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich

§ 3.

Anzuwendendes Verfahrensrecht

§ 4.

Übermittlung der Entscheidung

§ 5.

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 6.

Vollstreckung

§ 7.

Anrechnung geleisteter Zahlungen

§ 8.

Beendigung der Vollstreckung

§ 9.

Erlös aus der Vollstreckung

§ 10.

Unterrichtung des Entscheidungsstaats

§ 11.

Kosten

3. Abschnitt
Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat

§ 12.

Voraussetzungen

§ 13.

Übermittlung der Entscheidung

§ 14.

Beendigung der Vollstreckung

§ 15.

Folgen der Übermittlung

4. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 16.

Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

§ 17.

Verweisungen

§ 18.

Inkrafttreten

§ 19.

Vollziehung

Anlage 1

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anlage 2

Bescheinigung

 

Anmerkung

1) Das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 3/2008 kundgemacht.
2) Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: EU Administrative Penal Enforcement Act - EU-VStVG

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2008 bis 31.12.9999

Bundesgesetz über die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen von Verwaltungsbehörden im Rahmen der Europäischen Union (EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz – EU-VStVG)
StF: BGBl. I Nr. 3/2008 (NR: GP XXIII RV 46 AB 373 S. 41. BR: AB 7837 S. 751.)

Änderung

BGBl. I Nr. 33/2013 (NR: GP XXIV RV 2009 AB 2112 S. 187. BR: 8882 AB 8891 S. 817.)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich

§ 3.

Anzuwendendes Verfahrensrecht

§ 4.

Übermittlung der Entscheidung

§ 5.

Unzulässigkeit der Vollstreckung

§ 6.

Vollstreckung

§ 7.

Anrechnung geleisteter Zahlungen

§ 8.

Beendigung der Vollstreckung

§ 9.

Erlös aus der Vollstreckung

§ 10.

Unterrichtung des Entscheidungsstaats

§ 11.

Kosten

3. Abschnitt
Vollstreckung von österreichischen Entscheidungen in einem anderen Mitgliedstaat

§ 12.

Voraussetzungen

§ 13.

Übermittlung der Entscheidung

§ 14.

Beendigung der Vollstreckung

§ 15.

Folgen der Übermittlung

4. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 16.

Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

§ 17.

Verweisungen

§ 18.

Inkrafttreten

§ 19.

Vollziehung

Anlage 1

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anlage 2

Bescheinigung

 

Anmerkung

1) Das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz wurde in Artikel 1 des BGBl. I Nr. 3/2008 kundgemacht.
2) Zu dieser Rechtsvorschrift ist eine englische Übersetzung in der Applikation "Austrian Laws" vorhanden: EU Administrative Penal Enforcement Act - EU-VStVG

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