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Die §§ 60 §§ 2 Abs. 1 Z 2 samt Überschrift, 69sowie 24b Abs. 31 und 4 sowie 128 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005BGBl. I Nr. 132/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die Paragraphen 602, samt Überschrift, 69 Absatz 3eins, Ziffer 2, sowie 24b Absatz eins und 4 sowie 128 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 155132 aus 2005, treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
Die §§ 60 §§ 2 Abs. 1 Z 2 samt Überschrift, 69sowie 24b Abs. 31 und 4 sowie 128 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005BGBl. I Nr. 132/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die Paragraphen 602, samt Überschrift, 69 Absatz 3eins, Ziffer 2, sowie 24b Absatz eins und 4 sowie 128 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 155132 aus 2005, treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.