§ 214 B-KUVG

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.11.2005 bis 31.12.9999

Schlussbestimmung zu Art. 9 des Bundesgesetzes BGBl. I

Nr. 155/2005

§ 214. Die §§ 60 §§ 2 Abs. 1 Z 2 samt Überschrift, 69sowie 24b Abs. 31 und 4 sowie 128 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005BGBl. I Nr. 132/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

Stand vor dem 27.07.2006

In Kraft vom 29.12.2005 bis 27.07.2006

Schlussbestimmung zu Art. 9 des Bundesgesetzes BGBl. I

Nr. 155/2005

§ 214. Die §§ 60 §§ 2 Abs. 1 Z 2 samt Überschrift, 69sowie 24b Abs. 31 und 4 sowie 128 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 155/2005BGBl. I Nr. 132/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

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