§ 138 B-KUVG Zusammensetzung der Verwaltungskörper

Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.06.2020 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDer Verwaltungsrat besteht aus sieben Vertreter/inne/n der Dienstnehmer/innen und aus drei Vertreter/inne/n der Dienstgeber/innen.
  2. (2)Absatz 2Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus
    1. 1.Ziffer eins14 Versicherungsvertreter/inne/n aus der Gruppe der Dienstnehmer/innen und sechs Versicherungsvertreter/inne/n aus der Gruppe der Dienstgeber/innen, wobei die ersten sieben Mitglieder der Gruppe der Dienstnehmer/innen bzw. drei Mitglieder der Gruppe der Dienstgeber/innen Mitglieder des Verwaltungsrates sind,
    2. 2.Ziffer 2den Vorsitzenden der Landesstellenausschüsse samt ihren Stellvertreter/inne/n,
    3. 3.Ziffer 3drei Senior/inn/envertreter/inne/n, die vom BundesseniorenbeiratÖsterreichischen Seniorenrat zu entsenden sind,
    4. 4.Ziffer 4drei Behindertenvertreter/inne/n, von denen je einer/eine vom ÖZIV Bundesverband, vom Österreichischen Behindertenrat und vom Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich zu entsenden ist.
  3. (3)Absatz 3Der Landesstellenausschuss für Wien, Niederösterreich und Burgenland besteht aus sechs Vertreter/inne/n der Dienstnehmer/innen und aus zwei Vertreter/inne/n der Dienstgeber/innen, die übrigen Landesstellenausschüsse bestehen jeweils aus drei Vertreter/inne/n der Dienstnehmer/innen und aus einem Vertreter/einer Vertreterin der Dienstgeber/innen.

Stand vor dem 17.06.2020

In Kraft vom 01.01.2020 bis 17.06.2020
  1. (1)Absatz einsDer Verwaltungsrat besteht aus sieben Vertreter/inne/n der Dienstnehmer/innen und aus drei Vertreter/inne/n der Dienstgeber/innen.
  2. (2)Absatz 2Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus
    1. 1.Ziffer eins14 Versicherungsvertreter/inne/n aus der Gruppe der Dienstnehmer/innen und sechs Versicherungsvertreter/inne/n aus der Gruppe der Dienstgeber/innen, wobei die ersten sieben Mitglieder der Gruppe der Dienstnehmer/innen bzw. drei Mitglieder der Gruppe der Dienstgeber/innen Mitglieder des Verwaltungsrates sind,
    2. 2.Ziffer 2den Vorsitzenden der Landesstellenausschüsse samt ihren Stellvertreter/inne/n,
    3. 3.Ziffer 3drei Senior/inn/envertreter/inne/n, die vom BundesseniorenbeiratÖsterreichischen Seniorenrat zu entsenden sind,
    4. 4.Ziffer 4drei Behindertenvertreter/inne/n, von denen je einer/eine vom ÖZIV Bundesverband, vom Österreichischen Behindertenrat und vom Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich zu entsenden ist.
  3. (3)Absatz 3Der Landesstellenausschuss für Wien, Niederösterreich und Burgenland besteht aus sechs Vertreter/inne/n der Dienstnehmer/innen und aus zwei Vertreter/inne/n der Dienstgeber/innen, die übrigen Landesstellenausschüsse bestehen jeweils aus drei Vertreter/inne/n der Dienstnehmer/innen und aus einem Vertreter/einer Vertreterin der Dienstgeber/innen.

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