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Die Versicherungsanstalt, und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen bzw. das Bundesministerium für soziale Sicherheit und GenerationenKonsumentenschutz haben die Versicherten (Dienstgeber, LeistungsbezieherInnenLeistungsbezieher/innen) über ihre Rechte und Pflichten nach diesem Bundesgesetz zu informieren und aufzuklären.
Die Versicherungsanstalt, und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen bzw. das Bundesministerium für soziale Sicherheit und GenerationenKonsumentenschutz haben die Versicherten (Dienstgeber, LeistungsbezieherInnenLeistungsbezieher/innen) über ihre Rechte und Pflichten nach diesem Bundesgesetz zu informieren und aufzuklären.