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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Rechtsfolgen der Dienstentlassung.
§ 109. Mit der Disziplinarstrafe der Dienstentlassung sind die im § 100 Abs. 5 bestimmten Rechtsfolgen verbunden.
Rechtsfolgen der Dienstentlassung.
§ 109. Mit der Disziplinarstrafe der Dienstentlassung sind die im § 100 Abs. 5 bestimmten Rechtsfolgen verbunden.