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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(1) Disziplinarstrafen sind:
a) | der Verweis | |||||||||
b) | die | |||||||||
| die Versetzung an einen anderen Dienstort ohne Anspruch auf Übersiedlungsgebühren | |||||||||
| die Dienstentlassung. |
(2) Hat der Richter seine Ernennung erschlichen, so ist er im Disziplinarweg zu entlassen.
(3) Jede Disziplinarstrafe ist in den Standesausweis einzutragen.
(1) Disziplinarstrafen sind:
a) | der Verweis | |||||||||
b) | die | |||||||||
| die Versetzung an einen anderen Dienstort ohne Anspruch auf Übersiedlungsgebühren | |||||||||
| die Dienstentlassung. |
(2) Hat der Richter seine Ernennung erschlichen, so ist er im Disziplinarweg zu entlassen.
(3) Jede Disziplinarstrafe ist in den Standesausweis einzutragen.