Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
des Richters auf eine andere Planstelle und über die unfreiwillige
Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand
§ 90. Die Beschlußfassung über die unfreiwillige VersetzungAls Dienstgericht sind - vorbehaltlich des Richters auf eine andere Planstelle und über die unfreiwillige Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand sowie die Verfügung, Aufhebung oder Ablehnung der Enthebung nach §§ 95§ 82 Abs. 3 , 96 und 97 obliegt als Dienstgericht- zuständig:
1. |
| |||||||||
2. |
|
des Richters auf eine andere Planstelle und über die unfreiwillige
Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand
§ 90. Die Beschlußfassung über die unfreiwillige VersetzungAls Dienstgericht sind - vorbehaltlich des Richters auf eine andere Planstelle und über die unfreiwillige Versetzung in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand sowie die Verfügung, Aufhebung oder Ablehnung der Enthebung nach §§ 95§ 82 Abs. 3 , 96 und 97 obliegt als Dienstgericht- zuständig:
1. |
| |||||||||
2. |
|