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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Solange ein in den zeitlichen Ruhestand versetzter Richter Mitglied eines unabhängigen VerwaltungssenatesVerwaltungsgerichts ist, ruht sein allfälliger Anspruch auf einen Ruhebezug. Diesem Richter steht auch keine Abfertigung zu.
Solange ein in den zeitlichen Ruhestand versetzter Richter Mitglied eines unabhängigen VerwaltungssenatesVerwaltungsgerichts ist, ruht sein allfälliger Anspruch auf einen Ruhebezug. Diesem Richter steht auch keine Abfertigung zu.