Anl. 2 OzonG

Ozongesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Anlage 2

--------

(zu Art. I § 6 Abs. 210a)

WerteZielwerte für die Immissionskonzentrationen von Ozon, ab deren Überschreiten bei bestimmten meteorologischen Situationen zu erwarten ist, daß die Warnwerte gemäß Anlage 1dem Jahr 2010

Zielwert für die Warnstufe und die Warnstufe IIden Schutz der menschlichen Gesundheit:

120 µg/m3 als höchster Achtstundenmittelwert eines Tages; dürfen im Mittel über drei Jahre an nicht mehr als 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden könnten.

ppb mg/m3

Warnstufe l 130 0,260

Warnstufe II 180 0,360Zielwert für den Schutz der Vegetation:

Die angeführten Werte sindAOT40 von 18 000 µg/m3.h, berechnet aus den Einstundenmittelwerten von Mai bis Juli, gemittelt über fünf Jahre.

Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren. Der Achtstundenmittelwert ist gleitend aus Einstundenmittelwerten zu berechnen; jeder Achtstundenmittelwert gilt für den Tag, an dem der Mittelungszeitraum endet. AOT40 bedeutet die Summe der Differenzen zwischen den Konzentrationen über 80 µg/m3 als Dreistundenmittelwerte in mgEinstundenmittelwerte und 80 µg/m3, bezogen auf unter ausschließlicher Verwendung der Einstundenmittelwerte zwischen 8 und 20 Grad C und 1013 hPa bzw. ppb definiert. Anmerkung: 1 ppb = ein part per billion bzw. 1.10-9Uhr MEZ.

Stand vor dem 30.06.2003

In Kraft vom 01.05.1992 bis 30.06.2003

Anlage 2

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(zu Art. I § 6 Abs. 210a)

WerteZielwerte für die Immissionskonzentrationen von Ozon, ab deren Überschreiten bei bestimmten meteorologischen Situationen zu erwarten ist, daß die Warnwerte gemäß Anlage 1dem Jahr 2010

Zielwert für die Warnstufe und die Warnstufe IIden Schutz der menschlichen Gesundheit:

120 µg/m3 als höchster Achtstundenmittelwert eines Tages; dürfen im Mittel über drei Jahre an nicht mehr als 25 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden könnten.

ppb mg/m3

Warnstufe l 130 0,260

Warnstufe II 180 0,360Zielwert für den Schutz der Vegetation:

Die angeführten Werte sindAOT40 von 18 000 µg/m3.h, berechnet aus den Einstundenmittelwerten von Mai bis Juli, gemittelt über fünf Jahre.

Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren. Der Achtstundenmittelwert ist gleitend aus Einstundenmittelwerten zu berechnen; jeder Achtstundenmittelwert gilt für den Tag, an dem der Mittelungszeitraum endet. AOT40 bedeutet die Summe der Differenzen zwischen den Konzentrationen über 80 µg/m3 als Dreistundenmittelwerte in mgEinstundenmittelwerte und 80 µg/m3, bezogen auf unter ausschließlicher Verwendung der Einstundenmittelwerte zwischen 8 und 20 Grad C und 1013 hPa bzw. ppb definiert. Anmerkung: 1 ppb = ein part per billion bzw. 1.10-9Uhr MEZ.

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