Anl. 1 OzonG

Ozongesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2003 bis 31.12.9999

Anlage 1

--------

(zu Art. I § 6 Abs. 1)

Informations- und Warnwerte für Ozon

ppb mgInformationsschwelle 180 µg/m3

Vorwarnstufe 100 0,200

Warnstufe I 150 0,300

Warnstufe II 200 0,400 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)

Alarmschwelle 240 µg/m3 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)

Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren.

Anmerkung: Die genannten Warnwerte sind als Dreistundenmittelwerte in mg/m3, bezogen auf 20 Grad C und 1013 hPa bzw. ppb definiert. Anmerkung: 1 ppb =Informationsschwelle ist ein part per billion bzwWert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht. 1.10-9Die Alarmschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung besteht.

Stand vor dem 30.06.2003

In Kraft vom 01.05.1992 bis 30.06.2003

Anlage 1

--------

(zu Art. I § 6 Abs. 1)

Informations- und Warnwerte für Ozon

ppb mgInformationsschwelle 180 µg/m3

Vorwarnstufe 100 0,200

Warnstufe I 150 0,300

Warnstufe II 200 0,400 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)

Alarmschwelle 240 µg/m3 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)

Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren.

Anmerkung: Die genannten Warnwerte sind als Dreistundenmittelwerte in mg/m3, bezogen auf 20 Grad C und 1013 hPa bzw. ppb definiert. Anmerkung: 1 ppb =Informationsschwelle ist ein part per billion bzwWert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht. 1.10-9Die Alarmschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung besteht.

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