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Anlage 1
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(zu Art. I § 6 Abs. 1)
Informations- und Warnwerte für Ozon
ppb mgInformationsschwelle 180 µg/m3
Vorwarnstufe 100 0,200
Warnstufe I 150 0,300
Warnstufe II 200 0,400 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)
Alarmschwelle 240 µg/m3 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)
Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren.
Anmerkung: Die genannten Warnwerte sind als Dreistundenmittelwerte in mg/m3, bezogen auf 20 Grad C und 1013 hPa bzw. ppb definiert. Anmerkung: 1 ppb =Informationsschwelle ist ein part per billion bzwWert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht. 1.10-9Die Alarmschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung besteht.
Anlage 1
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(zu Art. I § 6 Abs. 1)
Informations- und Warnwerte für Ozon
ppb mgInformationsschwelle 180 µg/m3
Vorwarnstufe 100 0,200
Warnstufe I 150 0,300
Warnstufe II 200 0,400 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)
Alarmschwelle 240 µg/m3 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)
Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren.
Anmerkung: Die genannten Warnwerte sind als Dreistundenmittelwerte in mg/m3, bezogen auf 20 Grad C und 1013 hPa bzw. ppb definiert. Anmerkung: 1 ppb =Informationsschwelle ist ein part per billion bzwWert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht. 1.10-9Die Alarmschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung besteht.