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Im Sinn dieses Bundesgesetzes ist
1. | „Aufsuchen | |||||||||
2. | „Gewinnen | |||||||||
3. | „Aufbereiten | |||||||||
4. | „Speichern | |||||||||
5. | „Sammeln von Mineralien | |||||||||
6. | „verlassene Halde | |||||||||
7. | „geologische Struktur | |||||||||
8. | „mineralischer Rohstoff | |||||||||
9. | „bergfreier mineralischer Rohstoff | |||||||||
10. | „bundeseigener mineralischer Rohstoff | |||||||||
11. | „grundeigener mineralischer Rohstoff | |||||||||
12. | „Aufsuchungsberechtigung | |||||||||
13. | „Gewinnungsberechtigung | |||||||||
14. | „Bergbauberechtigung | |||||||||
15. | „Aufsuchungsberechtigter | |||||||||
16. | „Gewinnungsberechtigter | |||||||||
17. | „Schurfberechtigter | |||||||||
18. | „Bergwerksberechtigter | |||||||||
19. | „Speicherberechtigter | |||||||||
20. | „Bergbauberechtigter | |||||||||
21. | „Fremdunternehmer | |||||||||
22. | „Lockergestein | |||||||||
23. | „Festgestein | |||||||||
24. | „Bergbaubetrieb | |||||||||
25. | „selbständige Betriebsabteilung | |||||||||
26. | „Betriebsstätte | |||||||||
27. | „bergbauliche Abfälle“ Abfälle, die unmittelbar beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Speichern mineralischer Rohstoffe anfallen; keine bergbaulichen Abfälle sind Abfälle, die nicht direkt auf diese Tätigkeiten zurückzuführen sind. |
Im Sinn dieses Bundesgesetzes ist
1. | „Aufsuchen | |||||||||
2. | „Gewinnen | |||||||||
3. | „Aufbereiten | |||||||||
4. | „Speichern | |||||||||
5. | „Sammeln von Mineralien | |||||||||
6. | „verlassene Halde | |||||||||
7. | „geologische Struktur | |||||||||
8. | „mineralischer Rohstoff | |||||||||
9. | „bergfreier mineralischer Rohstoff | |||||||||
10. | „bundeseigener mineralischer Rohstoff | |||||||||
11. | „grundeigener mineralischer Rohstoff | |||||||||
12. | „Aufsuchungsberechtigung | |||||||||
13. | „Gewinnungsberechtigung | |||||||||
14. | „Bergbauberechtigung | |||||||||
15. | „Aufsuchungsberechtigter | |||||||||
16. | „Gewinnungsberechtigter | |||||||||
17. | „Schurfberechtigter | |||||||||
18. | „Bergwerksberechtigter | |||||||||
19. | „Speicherberechtigter | |||||||||
20. | „Bergbauberechtigter | |||||||||
21. | „Fremdunternehmer | |||||||||
22. | „Lockergestein | |||||||||
23. | „Festgestein | |||||||||
24. | „Bergbaubetrieb | |||||||||
25. | „selbständige Betriebsabteilung | |||||||||
26. | „Betriebsstätte | |||||||||
27. | „bergbauliche Abfälle“ Abfälle, die unmittelbar beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Speichern mineralischer Rohstoffe anfallen; keine bergbaulichen Abfälle sind Abfälle, die nicht direkt auf diese Tätigkeiten zurückzuführen sind. |