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Legende:
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Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen leistet der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen WirtschaftSelbständigen einen Beitrag in der Höhe von 70% der Aufwendungen für die Leistungen nach § 102a.
Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen leistet der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen WirtschaftSelbständigen einen Beitrag in der Höhe von 70% der Aufwendungen für die Leistungen nach § 102a.