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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch § 50a Abs. 7 idF BGBl. Nr. 511/1994)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Paragraph 50 a, Absatz 7, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 511 aus 1994,)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch § 50a Abs. 7 idF BGBl. Nr. 511/1994)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Paragraph 50 a, Absatz 7, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 511 aus 1994,)