§ 29 ChemG 1996

Chemikaliengesetz 1996

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2020 bis 31.12.9999

DerDie Bundesministerin bzw. der Bundesminister für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie ist die in Österreich für die Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien, ABl. Nr. L 104 vom 8.4.2004 S. 1, zuständige Behörde.

Stand vor dem 22.12.2020

In Kraft vom 13.07.2018 bis 22.12.2020

DerDie Bundesministerin bzw. der Bundesminister für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie ist die in Österreich für die Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien, ABl. Nr. L 104 vom 8.4.2004 S. 1, zuständige Behörde.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten