§ 42 ZTG (weggefallen)

Ziviltechnikergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
§ 42 ZTG seit 30.06.2019 weggefallen.Paragraph 42,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, hinsichtlich der §§ 18 und 22 Abs. 3 jedoch der Bundesminister für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, hinsichtlich der Paragraphen 18 und 22 Absatz 3, jedoch der Bundesminister für Justiz betraut.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 08.01.2008 bis 30.06.2019
§ 42 ZTG seit 30.06.2019 weggefallen.Paragraph 42,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, hinsichtlich der §§ 18 und 22 Abs. 3 jedoch der Bundesminister für Justiz betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, hinsichtlich der Paragraphen 18 und 22 Absatz 3, jedoch der Bundesminister für Justiz betraut.

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