§ 29 ZTG (weggefallen)

Ziviltechnikergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen des § 4 Abs. 3 § 29 ZTGbis 5, § 12, § 15, § 17 Abs. 1 Z 1, 4 und 5 und Abs seit 30.06.2019 weggefallen. 2, 3, 4 und 10 sind auf Ziviltechnikergesellschaften anzuwenden.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 08.01.2008 bis 30.06.2019
Die Bestimmungen des § 4 Abs. 3 § 29 ZTGbis 5, § 12, § 15, § 17 Abs. 1 Z 1, 4 und 5 und Abs seit 30.06.2019 weggefallen. 2, 3, 4 und 10 sind auf Ziviltechnikergesellschaften anzuwenden.

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