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Die Strafgerichte sind verpflichtet, die im § 17 Abs. 1 Z 2 § 18 ZTGangeführten rechtskräftigen Verurteilungen von Ziviltechnikern dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mitzuteilen seit 30.06.2019 weggefallen. Die Strafgerichte sind verpflichtet, die im Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer 2, angeführten rechtskräftigen Verurteilungen von Ziviltechnikern dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mitzuteilen.
Die Strafgerichte sind verpflichtet, die im § 17 Abs. 1 Z 2 § 18 ZTGangeführten rechtskräftigen Verurteilungen von Ziviltechnikern dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mitzuteilen seit 30.06.2019 weggefallen. Die Strafgerichte sind verpflichtet, die im Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer 2, angeführten rechtskräftigen Verurteilungen von Ziviltechnikern dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mitzuteilen.