§ 18 ZTG (weggefallen)

Ziviltechnikergesetz 1993

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2019 bis 31.12.9999
Die Strafgerichte sind verpflichtet, die im § 17 Abs. 1 Z 2 § 18 ZTGangeführten rechtskräftigen Verurteilungen von Ziviltechnikern dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mitzuteilen seit 30.06.2019 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2019

In Kraft vom 19.11.2005 bis 30.06.2019
Die Strafgerichte sind verpflichtet, die im § 17 Abs. 1 Z 2 § 18 ZTGangeführten rechtskräftigen Verurteilungen von Ziviltechnikern dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mitzuteilen seit 30.06.2019 weggefallen.

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