Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn sein Auftraggeber ausdrücklich davon entbindet.
(3) Inwiefern der Ziviltechniker hinsichtlich dieser Angelegenheiten von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses im Zivil- oder Strafverfahren befreit ist, bestimmt die Zivil- und Strafprozeßordnung.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht entfällt, wenn sein Auftraggeber ausdrücklich davon entbindet.
(3) Inwiefern der Ziviltechniker hinsichtlich dieser Angelegenheiten von der Verbindlichkeit zur Ablegung eines Zeugnisses im Zivil- oder Strafverfahren befreit ist, bestimmt die Zivil- und Strafprozeßordnung.