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Die Voraussetzung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 § 7 ZTGist erfüllt, wenn das Fachgebiet für das eine Befugnis angestrebt wird, dem absolvierten Universitätsstudium oder Fachhochschul-Studiengang entspricht seit 30.06.2019 weggefallen. Die Voraussetzung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins, ist erfüllt, wenn das Fachgebiet für das eine Befugnis angestrebt wird, dem absolvierten Universitätsstudium oder Fachhochschul-Studiengang entspricht.
Die Voraussetzung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 § 7 ZTGist erfüllt, wenn das Fachgebiet für das eine Befugnis angestrebt wird, dem absolvierten Universitätsstudium oder Fachhochschul-Studiengang entspricht seit 30.06.2019 weggefallen. Die Voraussetzung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins, ist erfüllt, wenn das Fachgebiet für das eine Befugnis angestrebt wird, dem absolvierten Universitätsstudium oder Fachhochschul-Studiengang entspricht.