Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern betraut.
(3) Die §§ 8 Abs. 4 und 20 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(4) § 3 Abs. 2 erster Satz und Abs. 4, § 4 Abs. 1 erster Satz, § 6, § 10 Abs. 2 erster Satz und § 20 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(5) Die §§ 3 Abs. 2 und 5, 6, 7 Abs. 1 und 3, 10 Abs. 2, 22 Abs. 3, 23 Abs. 2 und 3 sowie 24 Abs. 1 (Anm.: von Novelle nicht betroffen) in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2007 treten mit 1. Juli 2007 in Kraft.
(6) Die §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 3, 4 Abs. 1, 5 Abs. 2, 4 und 5, 7 Abs. 2 und 3, 9 Abs. 1, 10 Abs. 5, 11 Abs. 1 Z 1, 16 Abs. 3, 18 Abs. 1 sowie die Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2010 treten mit 1. März 2010 in Kraft.
(7) Die §§ 6 und 7 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2011 treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.
(8) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2012 treten in Kraft:
|
| |||||||||
|
|
(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern betraut.
(3) Die §§ 8 Abs. 4 und 20 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(4) § 3 Abs. 2 erster Satz und Abs. 4, § 4 Abs. 1 erster Satz, § 6, § 10 Abs. 2 erster Satz und § 20 sowie die Anlage 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2003 treten mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(5) Die §§ 3 Abs. 2 und 5, 6, 7 Abs. 1 und 3, 10 Abs. 2, 22 Abs. 3, 23 Abs. 2 und 3 sowie 24 Abs. 1 (Anm.: von Novelle nicht betroffen) in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/2007 treten mit 1. Juli 2007 in Kraft.
(6) Die §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 3, 4 Abs. 1, 5 Abs. 2, 4 und 5, 7 Abs. 2 und 3, 9 Abs. 1, 10 Abs. 5, 11 Abs. 1 Z 1, 16 Abs. 3, 18 Abs. 1 sowie die Anlagen 1, 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 13/2010 treten mit 1. März 2010 in Kraft.
(7) Die §§ 6 und 7 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2011 treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.
(8) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/2012 treten in Kraft:
|
| |||||||||
|
|