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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumsvbegg-alt (§ 5 Abs. 3weggefallen) das 16seit 01.01.2018 weggefallen. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz hat und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (Paragraph 5, Absatz 3,) das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz hat und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumsvbegg-alt (§ 5 Abs. 3weggefallen) das 16seit 01.01.2018 weggefallen. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz hat und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums (Paragraph 5, Absatz 3,) das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz hat und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.