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Über die Zulässigkeit der Unterbringung des KrankenPatienten in den Fällen der §§ 10 und 11 hat das Gericht nach Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung zu entscheiden.
Über die Zulässigkeit der Unterbringung des KrankenPatienten in den Fällen der §§ 10 und 11 hat das Gericht nach Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung zu entscheiden.