§ 76 TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2021 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, hinsichtlich der §§ 54 Abs. 3 § 76 TieraerzteGund 57 Abs seit 31.05.2021 weggefallen. 3 Z 3 lit. a im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und hinsichtlich des § 14c Abs. 1 Z 3 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur betraut.

Stand vor dem 31.05.2021

In Kraft vom 01.10.2006 bis 31.05.2021
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, hinsichtlich der §§ 54 Abs. 3 § 76 TieraerzteGund 57 Abs seit 31.05.2021 weggefallen. 3 Z 3 lit. a im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz und hinsichtlich des § 14c Abs. 1 Z 3 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur betraut.

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