§ 74 TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2021 bis 31.12.9999
Die Amtsdauer der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestellten Organe der Kammer und Wohlfahrtseinrichtungen sowie der Mitglieder der Disziplinarkommission wird durch dieses Bundesgesetz nicht berührt§ 74 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2021

In Kraft vom 01.09.2002 bis 31.05.2021
Die Amtsdauer der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bestellten Organe der Kammer und Wohlfahrtseinrichtungen sowie der Mitglieder der Disziplinarkommission wird durch dieses Bundesgesetz nicht berührt§ 74 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen.

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