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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Tierärzte, die bisher zur Berufsausübung berechtigt waren, sind von Amts wegen in die Tierärzteliste einzutragen§ 73 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen.
Tierärzte, die bisher zur Berufsausübung berechtigt waren, sind von Amts wegen in die Tierärzteliste einzutragen§ 73 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen.