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Das Tierärztekammergesetz, BGBl. Nr. 156/1949, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 4/1960§ 70 TieraerzteG und 415/1968 wird mit Ausnahme der §§ 19 bis 25 aufgehobenseit 31.05.2021 weggefallen. Die §§ 19 bis 25 des Tierärztekammergesetzes treten mit dem Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft. Das Tierärztekammergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 156 aus 1949,, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1960, und 415/1968 wird mit Ausnahme der Paragraphen 19 bis 25 aufgehoben. Die Paragraphen 19 bis 25 des Tierärztekammergesetzes treten mit dem Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft.
Das Tierärztekammergesetz, BGBl. Nr. 156/1949, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 4/1960§ 70 TieraerzteG und 415/1968 wird mit Ausnahme der §§ 19 bis 25 aufgehobenseit 31.05.2021 weggefallen. Die §§ 19 bis 25 des Tierärztekammergesetzes treten mit dem Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft. Das Tierärztekammergesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 156 aus 1949,, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1960, und 415/1968 wird mit Ausnahme der Paragraphen 19 bis 25 aufgehoben. Die Paragraphen 19 bis 25 des Tierärztekammergesetzes treten mit dem Ablauf des 31. Dezember 1974 außer Kraft.