§ 41 TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2012 bis 31.12.9999
Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren, insbesondere über die Zusammensetzung der Wahlkommission, die Ausschreibung der Wahlen, die Erfassung und die Verzeichnung der Wahlberechtigten, die Wahlwerbung, den amtlichen Stimmzettel, das Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren bei den Wahlen des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Kammer sowie der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Außenstellen sowie deren Stellvertreter§ 41 TieraerzteG (Tierärztekammer-Wahlordnungweggefallen) sind von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen durch Verordnung zu erlassenseit 15.08.2012 weggefallen.

Stand vor dem 14.08.2012

In Kraft vom 01.10.2006 bis 14.08.2012
Die näheren Bestimmungen über das Wahlverfahren, insbesondere über die Zusammensetzung der Wahlkommission, die Ausschreibung der Wahlen, die Erfassung und die Verzeichnung der Wahlberechtigten, die Wahlwerbung, den amtlichen Stimmzettel, das Abstimmungs- und Ermittlungsverfahren bei den Wahlen des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Kammer sowie der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Außenstellen sowie deren Stellvertreter§ 41 TieraerzteG (Tierärztekammer-Wahlordnungweggefallen) sind von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen durch Verordnung zu erlassenseit 15.08.2012 weggefallen.

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