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Es ist verboten, tierärztliche Sprechstunden außerhalb des Berufssitzes abzuhalten§ 22 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen. Ausnahmen hat die Kammer zu bewilligen, wenn dies zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung an dem in Aussicht genommenen Ort oder dessen Einzugsgebiet erforderlich ist.
Es ist verboten, tierärztliche Sprechstunden außerhalb des Berufssitzes abzuhalten§ 22 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen. Ausnahmen hat die Kammer zu bewilligen, wenn dies zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung an dem in Aussicht genommenen Ort oder dessen Einzugsgebiet erforderlich ist.