§ 22 TieraerzteG (weggefallen)

Tierärztegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2021 bis 31.12.9999
Es ist verboten, tierärztliche Sprechstunden außerhalb des Berufssitzes abzuhalten§ 22 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen. Ausnahmen hat die Kammer zu bewilligen, wenn dies zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung an dem in Aussicht genommenen Ort oder dessen Einzugsgebiet erforderlich ist.

Stand vor dem 31.05.2021

In Kraft vom 01.09.2002 bis 31.05.2021
Es ist verboten, tierärztliche Sprechstunden außerhalb des Berufssitzes abzuhalten§ 22 TieraerzteG seit 31.05.2021 weggefallen. Ausnahmen hat die Kammer zu bewilligen, wenn dies zur Sicherstellung der tierärztlichen Versorgung an dem in Aussicht genommenen Ort oder dessen Einzugsgebiet erforderlich ist.

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